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Häufig gestellte Fragen / FAQ
Umschulungen bzw. Berufliche Reha
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine zweijährige Umschulungsmaßnahme in Anspruch nehmen zu können?
1. Sie benötigen eine finanzielle Förderung durch eine dieser Institutionen bzw. Kostenträger:
- Agentur für Arbeit, wenn Sie arbeitssuchend sind, Arbeitslosengeld 1 erhalten oder Sie von der Reha-Abteilung der Arbeitsagentur betreut werden
- ARGE bzw. Jobcenter, wenn Sie Arbeitslosengeld 2 ("Hartz IV") erhalten
- Träger der beruflichen Rehabilitation wie Deutsche Rentenversicherung Bund, Berufsgenossenschaften, Knappschaften und andere Träger, wenn Ihnen eine berufliche Reha-Maßnahme (auch "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" genannt) zusteht
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD), wenn Sie Zeitsoldat/-in sind und in das zivile Berufsleben zurückkehren möchten
Weitere Informationen und Internetadressen finden Sie auch auf unserer Seite
Finanzielle Förderung.
2. Sie müssen für den von Ihnen gewünschten Beruf geeignet sein. Dazu hat jeder der oben genannten Träger jeweils unterschiedliche Feststellungsverfahren. Wenn Sie sich bei uns bewerben, machen wir mit Ihnen auf jeden Fall auch einen Eignungstest und stellen Ihnen darüber eine Bescheinigung aus. Diese können Sie dann Ihrem Kostenträger vorlegen.
Kann ich eine zweijährige Umschulung selbst bezahlen und damit ein Jahr gegenüber der 36-monatigen Ausbildung einsparen?
Nein. Diese verkürzte Form der Berufsausbildung ist nur für die in der vorherigen Antwort genannten Personengruppen vorgesehen. Als Selbstzahler müssen Sie die 36-monatige Ausbildung machen. Grundlage für diese Regelung ist das
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Ich höre immer mal wieder von einer "Förderung durch Bildungsgutschein". Was ist ein Bildungsgutschein?
Sie erhalten von Ihrer Arbeitsagentur bzw. von Ihrer ARGE dann einen Bildungsgutschein, wenn in Ihrem persönlichen Einzelfall entschieden wurde, dass Sie an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme oder Umschulung teilnehmen können und die Kosten hierfür durch die Arbeitsagentur bzw. ARGE übernommen werden. Auf dem Bildungsgutschein, der auf Ihren Namen ausgestellt ist, ist das vereinbarte Bildungsziel (z. B. "Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation" oder "Desktop Publishing"), die maximal erlaubte Dauer der Maßnahme und ein Gültigkeitszeitraum vermerkt. Innerhalb dieses Zeitraumes können Sie den Bildungsgutschein bei einem Bildungsträger Ihrer Wahl einlösen. Voraussetzung ist allerdings, dass sowohl der Bildungsträger als auch die gewünschte Maßnahme nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) zugelassen sind.

