Weiter mit Bildung

Weiterbildungsangebote mit bm-Zertifikat

Neben den Aufstiegsqualifizierungen mit IHK-Abschluss halten wir für alle Bereiche der Medienwirtschaft passgenaue Weiterbildungsangebote bereit. Sie finden diese auf den folgenden Übersichtsseiten:

Weiterbildung Printmedien

Weiterbildung Online-Medien

Finanzielle Förderung: Ihre Weiterbildung ist viel wert

Für Ihre berufliche Weiterqualifizierung können Sie in den meisten Fällen eine finanzielle Förderung der öffentlichen Hand in Anspruch nehmen. Hinweise dazu finden Sie bei den einzelnen Lehrgangsbeschreibungen. Hier eine kurze Übersicht der Finanzierungsmodelle.

Bildungsgutschein

Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und Jobcenter können bei uns einige Weiterbildungsangebote (so genannte FbW-Maßnahmen) belegen, die zu 100% mit einem Bildungsgutschein finanziert werden.

Bildungsscheck NRW

Das Land NRW hat mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF das Förderprogramm "Bildungsscheck" ins Leben gerufen. Mit dem Bildungsscheck werden Ihrer Weiterbildungskosten zur Hälfte, allerdings maximal bis 500 Euro, bezuschusst. Die andere Hälfte tragen Sie persönlich oder (je nach Absprache) Ihr Arbeitgeber. Infos dazu finden Sie unter www.arbeit.nrw.de/.....bildungsscheck/index.php

Bildungsprämie

Ein ähnliches Programm hat die Bundesregierung mit der "Bildungsprämie" aufgelegt. Auch hier werden 50 % der Kosten bis zu einer Obergrenze von 500 Euro übernommen.Allerdings gilt hier eine einkommensabhängige Obergrenze. Mehr zur Bildungsprämie unter www.bildungspraemie.info.

WeGebAU

Diese Weiterbildung kann auch zu 100% durch das Modell WeGebAU der Arbeitsagentur gefördert werden. Grundsätzlich wird die Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefördert, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Dabei können zwei Gruppen unterschieden werden: 

Gruppe 1: Ältere Beschäftigte
Alter ab 45 Jahren, Betriebsgröße maximal 250 Mitarbeiter/innen; 
ansonsten keine weiteren Einschränkungen

Gruppe 2: Geringqualifizierte Beschäftigte
Alter und Betriebsgröße spielen keine Rolle; der/die Beschäftigte verrichtet seit mindestens 4 Jahren eine un- oder angelernte Tätigkeit und besitzt entweder keinen Berufsabschluss oder einen Berufsabschluss, der mit der derzeitigenTätigkeit nichts zu tun hat.  

Mehr zu WeGebAU finden Sie unter http://www.arbeitsagentur.de/.../Weiterbildung-WeGebAU.html