Finanzielle Förderung

Sowohl für Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs als auch für Teilnehmende an Ausbildung, Weiterbildung oder Umschulung mit IHK-Abschluss stehen diverse Möglichkeiten der finanziellen Förderung offen.

Eine Besonderheit zur Förderung von Arbeitnehmern in einem Beschäftigungsverhältnis bietet das WeGebAu-Modell der Arbeitsagentur. Mehr dazu erfahren Sie Leitet Herunterladen der Datei einhier.

Es folgt eine Übersicht mit den Links zu den wichtigsten Informationsquellen (alle Angaben ohne Gewähr).

  BAföG Meister-
Bafög
Bildungs-
kredit
SGB III+ SGB II Reha SVG
Gestaltungs-
technische Assistenten
ja nein im 2. + 3. Jahr nein nein ja
Informations-
technische Assistenten
ja nein im 2. + 3. Jahr nein nein ja
Mediengestalter bzw. Medienkaufleute
(Ausbildung 36 Monate)
im 1. Jahr nein im 2. + 3. Jahr nein nein ja
Mediengestalter bzw. Medienkaufleute (Umschulung 24 Monate) nein nein nein ja ja ja
Medienfachwirte / Industriemeister berufsbegleitend nein Lehr-
gangs-
kosten
nein nein nein ja
Medienfachwirte / Industriemeister
Vollzeit
nein Lehr-
gangs-
kosten + Unterhalt
nein nein ja ja

BAföG (Ausbildungsförderungsgesetz)

Grundsätzlich wird Ausbildungsförderung nur für eine Erstausbildung (weiterführende allgemeinbildende Schulausbildung und berufsbildende Ausbildung) geleistet, Ausnahmen sind im Einzelfall möglich. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung, für die die Förderung beantragt wird, vor Vollendung des 30. Lebensjahres beginnt.

Weitere Informationen: Öffnet externen Link in neuem Fensterhttp://www.das-neue-bafoeg.de

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Meister-BAföG
(Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)

Teilnehmer/innen unserer berufsbegleitenden Lehrgänge können über die Kfw-Bank ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch nehmen und damit sowohl Lehrgangskosten als auch Prüfungsgebühren vorfinanzieren.  Bei Vollzeitlehrgängen besteht zusätzlich die Möglichkeit,  eine einkommens- und vermögensabhängige Förderung des Lebensunterhaltes zu beantragen.Die Förderung durch das so genannte „Meister-Bafög“ wurde zum 1. Juli überarbeitet und verbessert. So kann es jetzt auch dann in Anspruch genommen werden, wenn bereits eine selbst oder anderweitig finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert wurde. Außerdem wird neben dem bisherigen 30%igen Zuschuss (also der Summe, die nicht zurückgezahlt werden muss) weitere 25 % Zuschuss gewährt, wenn die Abschlussprüfung bei der IHK mit Erfolg abgelegt wird. Gleich geblieben ist die weitreichende Gruppe der Förderungsberechtigten, denn das Meister-Bafög kennt keine Altersgrenzen und (bei der Förderung der Lehrgangsgebühren) auch keine Einkommens- und Vermögensgrenzen.

Weitere Informationen und alle wichtigen Neuerungen
auf einen Blick erhalten Sie unter: Öffnet externen Link in neuem Fensterhttp://www.meister-bafoeg.info
Infohotline: 0800 - 62 23 63 4

Hier geht es zur Übersicht "Finanzielle Förderung".

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Bildungskredit

Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung fördert volljährige (!) Schülerinnen und Schüler ab dem vorletzten Jahr einer berufsqualifizierenden Ausbildung. Unabhängig von ihrem Einkommen und neben dem BAföG können sie bis zu zwei Jahren monatlich 300 Euro Unterstützung erhalten. Der Bund übernimmt die Garantie für den Kredit und ermöglicht damit einen günstigen Zinssatz. Gefördert werden nur Schüler/innen und Studierende bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres. Der Etat für diesen Kredit ist begrenzt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Bildungskredites.

Weitere Informationen:
Internet: Öffnet externen Link in neuem Fensterhttp://www.bildungskredit.de
Infohotline: 022899-358-4492

Förderung nach Sozialgesetzbuch SGB III (durch die Agentur für Arbeit) oder SGB II (durch die ARGE bzw. kommunale Träger der Grundsicherung)

Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind bzw. Arbeitssuchende können bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit eine berufliche Weiterbildung beantragen. Diese kann von einigen Monaten bis zu maximal zwei Jahren dauern.

Die Agentur für Arbeit prüft in jedem Einzelfall, ob eine Förderung möglich und sinnvoll ist. Dazu werden in bestimmten Fällen auch ärztliche und psychologische Gutachten herangezogen und Eignungstestverfahren durchgeführt.

Wird das Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Förderung im Einzelfall festgestellt, dann erhält der/die Geförderte einen Bildungsgutschein und kann diesen bei uns für die zertifizierten Umschulungsmaßnahmen einlösen.

Sinngemäß gilt dies auch für Bezieher von Arbeitslosengeld 2. Diese stellen ihren Antrag bei der für sie zuständigen ARGE bzw. dem kommunalen Träger der Grundsicherung.

Informationen unter Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.arbeitsagentur.de. Dort kann auch das sehr empfehlenswerte Öffnet externen Link in neuem FensterMerkblatt 6 "Förderung beruflicher Weiterbildung" als pdf heruntergeladen werden.

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Reha - Berufliche Rehabilitation

Darunter versteht man (neben anderen möglichen Hilfen) die Förderung von Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Kostenträger für diese, häufig auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben genannte Förderung können sein:

  • die Agentur für Arbeit
  • die gesetzlichen Krankenkassen
  • die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften)
  • die Knappschaften
  • die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
  • die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • die Träger der Sozialhilfe

Welcher dieser Träger alleine oder im Verbund jeweils in Frage kommt, richtet sich nach Art der Rehabilitation und Ursache der gesundheitlichen Beeinträchtigung / Behinderung. Als Ansprechpartner vor Ort bieten sich die Rehaberater bei den lokalen Arbeitsagenturen oder die so genannten "Gemeinsamen Servicestellen" an, die in jedem Landkreis bzw. in jeder kreisfreien Stadt bestehen.

Erste grundlegende Informationen findet man gut aufbereitet im Download-pdf Öffnet externen Link in neuem FensterMerkblatt 12 "Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" der Bundesagentur für Arbeit.
Die nächstgelegene Gemeinsame Servicestelle findet man unter Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.reha-servicestellen.de/ .

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Soldaten-Versorgungsgesetz (SVG)

Der Rechtsanspruch auf Förderung beruflicher Bildung nach Ende der Dienstzeit bei der Bundeswehr (sog. Fachausbildung) ist das Kernstück der Berufsförderung und entsteht ab einer Verpflichtungszeit von vier Jahren. Der Anspruchszeitraum und die finanziellen Leistungen sind je nach Dauer der Verpflichtungszeit gestaffelt.

Weitere Informationen: http://www.bfd.bundeswehr.de

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