Aktuelles der Berufsakademie

An der bm in Köln ist immer etwas los. Hier erhalten Sie einen umfassenden Einblick in die Geschehnisse an der Berufsakademie und dem Berufskolleg für Medienberufe sowie der School of Games. Sie erfahren, was unsere angehenden Mediengestalter/innen und unsere Kaufleute sowie die Auszubildenden mit Fachabitur oder die Games-Experten bei bm lernen und erleben.

Bessere staatliche Förderung für Meister und Fachwirte in der Medienbranche

Aus Meister-BAföG wird „Aufstiegs-BAföG“. Nicht nur der Name ändert sich, auch die staatliche Förderung für Weiterbildungsinteressierte wurde mit dem Inkrafttreten der Gesetzesnovelle erheblich verbessert. Interessierte Medienexperten können beim Kölner Bildungsanbieter bm - bildung in medienberufen noch in diesem Jahr IHK- Aufstiegsfortbildungen zum/zur Medienfachwirt/in Digital oder Print, Industriemeister/in Printmedien oder Meister Medienproduktion Bild und Ton starten und von den verbesserten staatlichen Förderungen profitieren – berufsbegleitend und in Vollzeit.

Fortzubildende können ab dem 1. August 2016 von den zahlreichen Verbesserungen durch das neue Aufstiegs-BAföG profitieren.

Mit Inkrafttreten der dritten Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (3. AFBGÄndG1) wird aus dem „Meister-BAföG“ das neue „Aufstiegs-BAföG“. Für Fachkräfte aus der Medienbranche hat dies erhebliche Vorteile. Ab dem 1. August 2016 können sich Medienfachwirte, Industriemeister Printmedien oder Meister Medienproduktion Bild und Ton über höhere Bedarfssätze, Zuschussanteile und Freibeträge freuen.

Das Aufstiegs-Bafög ist einkommens- und altersunabhängig. Gefördert werden die Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren in voller Höhe. Der Zuschussanteil (muss nicht zurückbezahlt werden) wurde von 30,5 Prozent auf 40 Prozent erhöht. Der Darlehensanteil beträgt nun 60 Prozent. Der Beginn der Rückzahlung beginnt dann zwei Jahre nach Lehrgangsende. So haben Geförderte die Möglichkeit sich beruflich optimal zu positionieren. Wenn die Abschlussprüfung bei der IHK mit Erfolg abgelegt wird, werden weitere 40 Prozent Zuschuss gewährt. Bei Vollzeitlehrgängen besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine einkommens- und vermögensabhängige Förderung des Lebensunterhaltes zu beantragen.

Die weitreichende Gruppe der Förderungsberechtigten, denn das Meister-Bafög kennt keine Altersgrenzen und (bei der Förderung der Lehrgangsgebühren) auch keine Einkommens- und Vermögensgrenzen, vergrößert sich. Denn mit dem neuen „Aufstiegs-BAföG“ profitieren erstmals auch Bachelorabsolventen/-innen von der AFBG-Förderung.

Die wichtigsten Verbesserungen im Überblick:

  • Erhöhung des Zuschussanteils von 30,5 Prozent auf 40 Prozent
  • Erhöhung des Erlass des Restdarlehens für die Lehrgangs- und Prüfungskosten bei Bestehen der Prüfung wird von 25 Prozent auf 40 Prozent
  • Erhöhungsbeträge zum Basisunterhaltsbeitrag
  • AFBG-Förderung für Bachelorabsolventen/-innen

Für alle Medienprofis, die beruflich durchstarten möchten, informiert bm - bildung in medienberufen am Dienstag, dem 26. Juli 2016 um 19:00 Uhr in einer Infoveranstaltung zu den Fortbildungen zum/zur Medienfachwirt/in und zum/zur Industriemeister/in Printmedien sowie zum/zur Meister/in Medienproduktion Bild und Ton. Dieser Termin passt nicht? Wir beraten Sie auch gerne telefonisch unter 0221 78970-122.

 

Über das AFBG / Aufstiegs-BAföG:

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehmer/innen an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher – altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). 2014 wurden rund 172.000 Personen mit AFBG unterstützt. Seit Bestehen des AFBG (1996) wurden rund 1,7 Millionen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte von morgen mit rund 6,9 Milliarden Euro gefördert.

Bei Fragen stehen wir
Ihnen stets zur Verfügung

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