Finanzielle Förderung von Umschulungsmaßnahmen / beruflicher Weiterbildung

Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind und Arbeitssuchende können bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit eine berufliche Weiterbildung beantragen. Diese kann von einigen Monaten bis zu maximal zwei Jahren dauern. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über die Mölichkeiten, wie Sie Ihre Umschulung zum/zur Mediengestalter/in Digital & Print, Mediengestalter/in Bild & Ton, Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation und zum/zur Veranstaltungskaufmann/-frau finanziell fördern lassen können.

Bildungsgutschein: Förderung durch Arbeitsagentur bzw. Jobcenter

Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind bzw. Arbeitssuchende können bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit eine berufliche Weiterbildung beantragen. Diese kann von einigen Monaten bis zu maximal zwei Jahren dauern. 

Die Agentur für Arbeit prüft in jedem Einzelfall, ob eine Förderung möglich und sinnvoll ist. Dazu werden in bestimmten Fällen auch ärztliche und psychologische Gutachten herangezogen und Eignungstestverfahren durchgeführt. 

Wird das Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Förderung im Einzelfall festgestellt, dann erhält der/die Geförderte einen Bildungsgutschein und kann diesen bei uns für die zertifizierten Umschulungsmaßnahmen einlösen.

Sinngemäß gilt dies auch für Bezieher von Arbeitslosengeld 2. Diese stellen ihren Antrag bei dem für sie zuständigen Jobcenter.

Informationen unter www.arbeitsagentur.de. Dort kann auch das sehr empfehlenswerte Merkblatt "Förderung beruflicher Weiterbildung" als PDF heruntergeladen werden.

Soldaten-Versorgungsgesetz (SVG)

Der Rechtsanspruch auf Förderung beruflicher Bildung nach Ende der Dienstzeit bei der Bundeswehr (sog. Fachausbildung) ist das Kernstück der Berufsförderung und entsteht ab einer Verpflichtungszeit von vier Jahren.

Der Anspruchszeitraum und die finanziellen Leistungen sind je nach Dauer der Verpflichtungszeit gestaffelt.

Weitere Informationen: http://www.bfd.bundeswehr.de

Förderung durch Reha-Kostenträger

Darunter versteht man (neben anderen möglichen Hilfen) die Förderung von Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können.

Kostenträger für diese, häufig auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben genannte Förderung können sein:

  • die Agentur für Arbeit
  • die gesetzlichen Krankenkassen
  • die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften)
  • die Knappschaften
  • die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
  • die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • die Träger der Sozialhilfe

Welcher dieser Träger alleine oder im Verbund jeweils in Frage kommt, richtet sich nach Art der Rehabilitation und Ursache der gesundheitlichen Beeinträchtigung / Behinderung.

Als Ansprechpartner vor Ort bieten sich die Rehaberater bei den lokalen Arbeitsagenturen oder die so genannten "Gemeinsamen Servicestellen" an, die in jedem Landkreis bzw. in jeder kreisfreien Stadt bestehen.

Erste grundlegende Informationen findet man gut aufbereitet im Download-pdf Merkblatt 12 "Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" der Bundesagentur für Arbeit.

Die nächstgelegene gemeinsame Servicestelle und weitere Informationen findet man unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

Bei Fragen stehen wir
Ihnen stets zur Verfügung

Rufen Sie uns einfach an unter
0221 78970-120
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