Fakten zur Umschulung zum/zur Gestalter/in für immersive Medien (IHK)

Wenn Sie sich für eine Umschulung zum/zur Gestalter/in für immersive Medien interessieren, erfahren Sie auf dieser Seite alles über den Umschulungsstart und die Dauer, die Kosten und finanziellen Förderungsmöglichkeiten, Zielgruppe und Zulassungsvoraussetzungen sowie den Abschluss an sich.

Umschulung an der Berufsakademie für Medienberufe

Sie interessieren sich für eine Umschulung zum/zur Gestalter/in für immersive Medien? Dann finden Sie hier alle relevanten Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen, die Förderungsmöglichkeiten und vieles mehr.

Ausbildungsstart und Dauer

  • Start: 01.08.2024
  • Dauer: 24 Monate
  • Unterrichtsform: vorrangig Präsenzunterricht im Klassenverband
  • Praxisphase: 6 Monate
  • Unterrichtszeiten: montags bis donnerstags 8:30 - 16:45 Uhr, freitags von 8:30 - 14:15 Uhr

 

Zielgruppe und Zugangsvoraussetzungen

  • Bewerber/innen mit abgeschlossener oder abgebrochener Berufsausbildung bzw. Studium, die von Arbeitsagenturen, Jobcentern gefördert werden oder
  • Bewerber/innen, bei denen ein Anspruch auf eine berufliche Reha-Maßnahme (auch "Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben" genannt) besteht
  • Bestehen des Eignungstests
  • Schlüsselkompetenzen: technisches Talent, Kreativität, Teamfähigkeit,
  • Kommunikationsfähigkeit, Interesse an immersiven Medien (VR/ MR / AR)

Finanzielle Förderung

Diese Umschulung kann finanziell gefördert werden für

1. Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur mit einem Bildungsgutschein

2. Kundinnen und Kunden der Jobcenter mit einem Bildungsgutschein

3. Menschen, die wegen Erkrankung oder Unfall ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können und denen deshalb von ihrem Reha-Kostenträger / ihrer Berufsgenossenschaft eine sogenannte "Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben" / eine berufliche Rehamaßnahme bewilligt wird

4. Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten, denen am Ende ihrer Dienstzeit nach dem Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) eine berufliche Eingliederung in das zivile Berufsleben zusteht.

In den Fällen 1) - 3) werden die Umschulungskosten zu 100 % übernommen, ebenso wie die Fahrtkosten zum Schulungs- und zum Praktikumsort.

Bitte beachten Sie: Eine private Finanzierung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich!

Lehrgangsabschluss

  • Berufsabschluss nach Berufsbildungsgesetz
  • Prüfung vor der IHK zum/zur Gestalter/-in für immersive Medien
  • Europäischer bzw. Deutscher Qualifikationsrahmen (EQR/DQR): Niveau 4

Bei Fragen stehen wir
Ihnen stets zur Verfügung

Rufen Sie uns einfach an unter
0221 78970-120
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