Fakten zur Umschulung zum/zur Mediengestalter/in Bild und Ton (IHK)

Wenn Sie sich für eine Umschulung zum/zur Mediengestalter/in Bild und Ton interessieren, erfahren Sie auf dieser Seite alles über den Umschulungsstart und die Dauer, die Kosten und finanziellen Förderungsmöglichkeiten, Zielgruppe und Zulassungsvoraussetzungen sowie den Abschluss an sich.

Ausbildungsstart und Dauer

  • Start: 01.08.2023
  • Dauer: 24 Monate
  • Unterrichtsform: Präsenzunterricht
  • Praxisphase: 6 Monate
  • Unterrichtszeiten: 
    montags bis donnerstags 8:30 - 16:45 Uhr; 
    freitags von 8:30 - 14:15 Uhr

Zielgruppe und Zugangsvoraussetzungen

  • Bewerber/innen mit abgeschlossener oder abgebrochener Berufsausbildung bzw. Studium, die von Arbeitsagenturen, Jobcentern gefördert werden oder
  • Bewerber/innen, bei denen ein Anspruch auf eine berufliche Reha-Maßnahme (auch "Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben" genannt) besteht
  • Bestehen des Eignungstests
  • Schlüsselkompetenzen: technisches Talent, Kreativität, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Interesse an modernen digitalen Medien (Video, TV, Audio, Hörfunk)

Zeitlicher Ablauf Ihrer Umschulung

  • Die ersten 13 Monate finden als Vollzeitunterricht in unserer Berufsakademie statt. Hier lernen Sie die notwendigen theoretischen und fachpraktischen Kenntnisse und Fertigkeiten Ihres zukünftigen Berufs.
  • Danach absolvieren Sie für die Dauer von sechs Monaten ein Praktikum in einem unserer Partnerunternehmen. In der Regel sind das von der Industrie- und Handelskammer anerkannte Ausbildungsbetriebe. Damit ist auch in dieser Phase der Umschulung die Ausbildungsqualität sichergestellt.
  • Die letzten fünf Monate dienen der Vorbereitung auf die theoretischen Prüfungsteile (Klausuren) bei der IHK. Dazu verfestigen wir nochmals den Stoff aus dem ersten Jahr und führen z. B. auch Prüfungssimulationen durch. Außerdem fertigen Sie Ihr praktisches Prüfungsstück an.

Finanzielle Förderung

Diese Umschulung kann finanziell gefördert werden für

1. Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur mit einem Bildungsgutschein

2. Kundinnen und Kunden der Jobcenter mit einem Bildungsgutschein

3. Menschen, die wegen Erkrankung oder Unfall ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können und denen deshalb von ihrem Reha-Kostenträger / ihrer Berufsgenossenschaft eine sogenannte "Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben" / eine berufliche Rehamaßnahme bewilligt wird

4. Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten, denen am Ende ihrer Dienstzeit nach dem Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) eine berufliche Eingliederung in das zivile Berufsleben zusteht.

In den Fällen 1) - 3) werden die Umschulungskosten zu 100 % übernommen, ebenso wie die Fahrtkosten zum Schulungs- und zum Praktikumsort.

Bitte beachten Sie: Eine private Finanzierung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich!

Lehrgangsabschluss

  • bundesweit anerkannter Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
  • Prüfung zum/zur Mediengestalter/in Bild und Ton vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) Köln
  • Europäischer bzw. Deutscher Qualifikationsrahmen (EQR/DQR): Niveau 4

Zertifizierte Ausbildung

Diese Umschulung zum/zur Mediengestalter/in Bild und Ton (IHK) ist durch die Industrie- und Handelskammer Köln genehmigt und von der GUT Certifizierungsgesellschaft für Managementsysteme mbH Berlin nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert.

Bei Fragen stehen wir
Ihnen stets zur Verfügung

Rufen Sie uns einfach an unter
0221 78970-120
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