Fakten zur Umschulung zum/zur Veranstaltungskaufmann/-frau (IHK) Wenn Sie sich für eine Umschulung zum/zur Veranstaltungskaufmann/-frau interessieren, erfahren Sie auf dieser Seite alles über den Umschulungsstart und die Dauer, die Kosten und finanziellen Förderungsmöglichkeiten, Zielgruppe und Zulassungsvoraussetzungen sowie den Abschluss an sich.
Umschulung an der Berufsakademie für Medienberufe Sie interessieren sich für eine Umschulung mit IHK-Abschluss zum/zur Veranstaltungskaufmann/-frau? Dann finden Sie hier alle relevanten Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen, die Förderungsmöglichkeiten und vieles mehr.
Ausbildungsstart und Dauer Start: 22.09.23 Dauer: 21 Monate Unterrichtsform: Präsenzunterricht Praxisphase: 6 Monate Unterrichtszeiten: montags bis donnerstags 8:30 - 16:45 Uhr; freitags von 8:30 - 14:15 Uhr
Zielgruppe und Zugangsvoraussetzungen Bewerber/innen mit abgeschlossener oder abgebrochener Berufsausbildung bzw. Studium, die von Arbeitsagenturen, Jobcentern gefördert werden oderBewerber/innen, bei denen ein Anspruch auf eine berufliche Reha-Maßnahme (auch „Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben“ genannt) bestehtBestehen des EignungstestsSchlüsselkompetenzen: kaufmännisches Talent, ausgeprägte Fähigkeiten zur Kommunikation und Organisation, Kreativität, Teamfähigkeit, Englischkenntnisse, Verantwortungsbewusstsein, Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten
Lehrgangsabschluss Berufsabschluss nach BerufsbildungsgesetzPrüfung vor der IHK zum/zur Veranstaltungskaufmann/-frauEuropäischer bzw. Deutscher Qualifikationsrahmen (EQR/DQR): Niveau 4
Finanzielle Förderung Diese Umschulung kann finanziell gefördert werden für 1. Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur mit einem Bildungsgutschein 2. Kundinnen und Kunden der Jobcenter mit einem Bildungsgutschein 3. Menschen, die wegen Erkrankung oder Unfall ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können und denen deshalb von ihrem Reha-Kostenträger / ihrer Berufsgenossenschaft eine sogenannte "Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben" / eine berufliche Rehamaßnahme bewilligt wird 4. Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten, denen am Ende ihrer Dienstzeit nach dem Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) eine berufliche Eingliederung in das zivile Berufsleben zusteht. In den Fällen 1) - 3) werden die Umschulungskosten zu 100 % übernommen, ebenso wie die Fahrtkosten zum Schulungs- und zum Praktikumsort. Bitte beachten Sie: Eine private Finanzierung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich!
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