Welche fördermaßnahmen gibt es ?
Unter Finanzierung & Förderung erfahren Sie, wie Sie Ihre Ausbildung, Umschulung und Fortbildung in Medienberufen durch Fördermaßnahmen wie Bildungsscheck, BaföG (Berufskolleg), Bildungsgutschein und vielem mehr finanzieren können.
Alles auf einen Blick
Willkommen bei bm, Ihrer privaten Bildungseinrichtung für angehende Medienschaffende! Wir sind hier, um Sie auf Ihrem Weg in die aufregende Welt der Medien zu unterstützen. Unsere erstklassigen Ausbildungsprogramme bieten Ihnen die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse, um in dieser dynamischen Branche erfolgreich zu sein. Entdecken Sie unsere breite Palette an Ausbildungsangeboten und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihre beruflichen Ziele zu erreichen. Starten Sie noch heute Ihre Karriere als Medienschaffende/r mit uns an Ihrer Seite.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder Arbeitssuchende können bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit eine berufliche Weiterbildung beantragen. Diese kann von einigen Monaten bis zu maximal zwei Jahren dauern.
Die Agentur für Arbeit prüft in jedem Einzelfall, ob eine Förderung möglich und sinnvoll ist. Dazu werden in bestimmten Fällen auch ärztliche und psychologische Gutachten herangezogen und Eignungstestverfahren durchgeführt.
Wird das Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Förderung im Einzelfall festgestellt, dann erhält der/die Geförderte einen Bildungsgutschein und kann diesen bei uns für die zertifizierten Umschulungsmaßnahmen einlösen.
Sinngemäß gilt dies auch für Bezieher von Arbeitslosengeld II. Diese stellen ihren Antrag bei dem für sie zuständigen Jobcenter.
Informationen unter www.arbeitsagentur.de. Dort kann auch das sehr empfehlenswerte Merkblatt “Förderung beruflicher Weiterbildung” als pdf heruntergeladen werden.
Sowohl für Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs als auch für Teilnehmende an Ausbildung, Weiterbildung oder Umschulung mit IHK-Abschluss stehen diverse Möglichkeiten der finanziellen Förderung offen.
Eine Besonderheit zur Förderung von Arbeitnehmern in einem Beschäftigungsverhältnis bietet das WeGebAu-Modell der Arbeitsagentur. Mehr dazu erfahren Sie in diesem PDF.
Grundsätzlich wird Ausbildungsförderung nur für eine Erstausbildung (weiterführende allgemeinbildende Schulausbildung und berufsbildende Ausbildung) geleistet, Ausnahmen sind im Einzelfall möglich.
Voraussetzung ist, dass die Ausbildung, für die die Förderung beantragt wird, vor Vollendung des 30. Lebensjahres beginnt.
Weitere Informationen: www.das-neue-bafoeg.de
Teilnehmer/innen unserer Lehrgänge können über die KfW-Bank ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch nehmen und damit sowohl Lehrgangskosten als auch Prüfungsgebühren vorfinanzieren. Mit dieser staatlichen Förderung können bis zu 64 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gefördert werden. Bei Vollzeitlehrgängen besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine einkommens- und vermögensabhängige Förderung des Lebensunterhaltes zu beantragen.
So kann es jetzt auch dann in Anspruch genommen werden, wenn bereits eine selbst oder anderweitig finanzierte Aufstiegsfortbildung oder ein Bachelor-Studium absolviert wurde. Der Zuschussanteil wurde von 30,5 Prozent auf 40 Prozent erhöht. Der Darlehensanteil beträgt nun 60 Prozent. Der Beginn der Rückzahlung beginnt dann zwei Jahre nach Lehrgangsende. So haben Geförderte die Möglichkeit sich beruflich optimal zu positionieren. Wenn die Abschlussprüfung bei der IHK mit Erfolg abgelegt wird, werden weitere 40 Prozent Zuschuss gewährt. Bei Vollzeitlehrgängen besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine einkommens- und vermögensabhängige Förderung des Lebensunterhaltes zu beantragen.
Gleich geblieben ist die weitreichende Gruppe der Förderungsberechtigten, denn das Aufstiegs-Bafög kennt keine Altersgrenzen und (bei der Förderung der Lehrgangsgebühren) auch keine Einkommens- und Vermögensgrenzen.
Weitere Informationen auf einen Blick erhalten Sie unter: www.aufstiegs-bafoeg.de
Info-Hotline: 0800 – 62 23 63 4
Darunter versteht man (neben anderen möglichen Hilfen) die Förderung von Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
Kostenträger für diese, häufig auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben genannte Förderung können sein:
- die Agentur für Arbeit
- die gesetzlichen Krankenkassen
- die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften)
- die Knappschaften
- die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
- die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- die Träger der Sozialhilfe
Welcher dieser Träger alleine oder im Verbund jeweils in Frage kommt, richtet sich nach Art der Rehabilitation und Ursache der gesundheitlichen Beeinträchtigung/Behinderung.
Als Ansprechpartner vor Ort bieten sich die Rehaberater bei den lokalen Arbeitsagenturen oder die so genannten “Gemeinsamen Servicestellen” an, die in jedem Landkreis oder in jeder kreisfreien Stadt bestehen.
Erste grundlegende Informationen findet man gut aufbereitet im Download-pdf Merkblatt 12 “Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer” der Bundesagentur für Arbeit.
Die nächstgelegene Gemeinsame Servicestelle findet man unter www.reha-servicestellen.de.
Das Land NRW hat mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF das Förderprogramm “Bildungsscheck” ins Leben gerufen. Mit dem Bildungsscheck werden Ihrer Weiterbildungskosten zur Hälfte, allerdings maximal bis 500 Euro, bezuschusst. Die andere Hälfte tragen Sie persönlich oder (je nach Absprache) Ihr Arbeitgeber.
Was Sie wissen sollten – Basisinformationen zum Bildungscheck NRW
- Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen vermitteln, werden bis zur Hälfte gefördert.
- maximale Förderhöhe 500 Euro
- Der Bildungsscheck wird nach Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben
- Die Beschäftigten müssen in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten
- Der Arbeitgeber darf höchstens 249 Beschäftigte haben
Ein ähnliches Programm hat die Bundesregierung mit der “Bildungsprämie” aufgelegt. Auch hier werden 50 % der Kosten bis zu einer Obergrenze von 500 Euro übernommen.
Wenn Sie eine der beiden Förderungen in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie nicht viel mehr tun, als eine der Beratungsstellen zu besuchen. In der Regel sind dies die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Volkshochschulen. Da sich die Förderrichtlinien der beiden Programme unterscheiden, informieren Sie sich am Besten auf den jeweiligen Webseiten (hier werden auch die Beratungsstellen aufgelistet):
Der Rechtsanspruch auf Förderung beruflicher Bildung nach Ende der Dienstzeit bei der Bundeswehr (sog. Fachausbildung) ist das Kernstück der Berufsförderung und entsteht ab einer Verpflichtungszeit von vier Jahren.
Der Anspruchszeitraum und die finanziellen Leistungen sind je nach Dauer der Verpflichtungszeit gestaffelt.
Weitere Informationen: www.bfd.bundeswehr.de
Hier gilt generell: Gefördert werden können versicherungspflichtig Beschäftigte, die von ihrem Unternehmen für die Weiterbildung unter Fortzahlung des Gehalts freigestellt werden.
Bei der Förderhöhe wird von der Arbeitsagentur folgende Unterscheidung getroffen:
- Arbeitnehmer/innen unter 45 Jahren mit oder ohne Berufsabschluss können bis zu 50 % der Lehrgangskosten erstattet bekommen. Voraussetzung: Sie arbeiten in einem kleineren bis mittleren Unternehmen (1 – 249 Beschäftigte).
- Arbeitnehmer/innen ab dem 45. Lebensjahr mit oder ohne Berufsabschluss können bis zu 75 % der Lehrgangskosten erstattet bekommen. Voraussetzung: Sie arbeiten in einem kleineren bis mittleren Unternehmen (1 – 249 Beschäftigte).
- Gering qualifizierte Beschäftigte, die über keinen (verwertbaren) Berufsabschluss verfügen, können – unabhängig vom Alter und der Betriebsgröße – bis zu 100 % der Lehrgangskosten erstattet bekommen.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre der Arbeitsagentur, die Sie auf www.arbeitsagentur.dedownloaden können.
ZERTIFIZIERTE QUALITÄT.
Unsere Lehrangebote durchlaufen das Qualitätsmanagement der bm. Alle Lehrgänge sind gemäß der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert. Außerdem sind wir Mitglied der „Qualitätsgemeinschaft berufliche Weiterbildung Region Köln e.V.“.
AUSGEZEICHNET!
Mit der Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) erwirbst Du einen anerkannten und hochwertigen Abschluss, auf den wir Dich intensiv vorbereiten. Absolventen und Absolventinnen schneiden überdurchschnittlich gut bei den Prüfungen ab, womit Ihnen beruflich alle Türen offen stehen.